DEKRA-zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Ihr Sachverständiger
für Immobilienbewertung

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger erstelle ich rechtssichere Gutachten für alle Anlässe – von der Erbschaftssteuer über Scheidungsverfahren bis zur Steueroptimierung durch Restnutzungsdauer-Gutachten.

Gutachtenleistungen

Das richtige Gutachten für Ihren Anlass

Verkehrswertgutachten

Vollständiges Gutachten nach §194 BauGB zur Ermittlung des Verkehrswertes. Anerkannt von Gerichten, Banken und Finanzämtern.

Erbschaft & ScheidungGerichtliche VerfahrenSteuerliche Zwecke

Restnutzungsdauer-Gutachten

Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer für eine erhöhte steuerliche Abschreibung (AfA). Kann erhebliche Steuervorteile bringen.

Vermietete ImmobilienGebäude älter als 10 JahreSteueroptimierung

Kurzgutachten

Kompakte Marktwerteinschätzung mit nachvollziehbarer Herleitung. Schneller und kostengünstiger als ein Vollgutachten.

VerkaufsvorbereitungBankgesprächeOrientierung

Schiedsgutachten

Unabhängige Wertermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien – z.B. in Erbengemeinschaften oder bei Gesellschafterauseinandersetzungen.

ErbengemeinschaftGesellschafterstreitKaufpreisverhandlung
Zertifizierung

Was bedeutet DEKRA-zertifiziert?

Die DEKRA-Zertifizierung ist kein Titel, den man sich kaufen kann. Sie erfordert eine umfangreiche Prüfung der Fachkompetenz, den Nachweis praktischer Erfahrung und die Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung.

Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Sie erhalten ein Gutachten, das höchsten Qualitätsstandards entspricht und von allen relevanten Institutionen anerkannt wird.

DEKRA Standard D2

Zertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach den strengen Anforderungen der DEKRA.

DIN EN ISO/IEC 17024

Internationale Norm für die Zertifizierung von Personen – garantiert Kompetenz, Unabhängigkeit und Objektivität.

Regelmäßige Fortbildung

Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung und regelmäßige Rezertifizierung sichern aktuelle Fachkompetenz.

14 Jahre Praxiserfahrung

Umfangreiche Erfahrung in der Bewertung aller Immobilientypen im Hochtaunuskreis und Rhein-Main-Gebiet.

Transparente Honorare

Unsere Honorartabelle

Das Gesamthonorar setzt sich aus dem Grundhonorar, Mehr- und Minderaufwand, den Nebenkosten sowie Gebühren zusammen. Maßgeblich für das Grundhonorar bei Wertermittlungen ist der vorläufige Marktwert, vor Abschlägen z. B. für Sanierungsbedarf.

1. Gutachten über den Verkehrswert

(Marktwert) i. S. d. § 194 BauGB

Marktwert: bis 100.000 €
Netto: 1.831,93 €Brutto: 2.180,00 €
Marktwert: 150.000 €
Netto: 1.932,77 €Brutto: 2.300,00 €
Marktwert: 200.000 €
Netto: 2.033,61 €Brutto: 2.420,00 €
Marktwert: 250.000 €
Netto: 2.126,05 €Brutto: 2.530,00 €
Marktwert: 300.000 €
Netto: 2.218,49 €Brutto: 2.640,00 €
Marktwert: 350.000 €
Netto: 2.302,52 €Brutto: 2.740,00 €
Marktwert: 400.000 €
Netto: 2.386,55 €Brutto: 2.840,00 €
Marktwert: 500.000 €
Netto: 2.537,82 €Brutto: 3.020,00 €
Marktwert: 750.000 €
Netto: 2.899,16 €Brutto: 3.450,00 €
Marktwert: 1,0 Mio. €
Netto: 3.235,29 €Brutto: 3.850,00 €
Marktwert: 1,5 Mio. €
Netto: 3.865,55 €Brutto: 4.600,00 €
Marktwert: 2,0 Mio. €
Netto: 4.453,78 €Brutto: 5.300,00 €
Marktwert: 3,0 Mio. €
Netto: 5.546,22 €Brutto: 6.600,00 €
Marktwert: 4,0 Mio. €
Netto: 6.470,59 €Brutto: 7.700,00 €
Marktwert: 5,0 Mio. €
Netto: 7.310,92 €Brutto: 8.700,00 €
Marktwert: 7,5 Mio. €
Netto: 9.201,68 €Brutto: 10.950,00 €
Marktwert: 10,0 Mio. €
Netto: 10.882,35 €Brutto: 12.950,00 €
Marktwert: > 10,0 Mio. €
Netto: Einzelangebot €Brutto: Einzelangebot €

Für einen Zwischenwert innerhalb der Preisspannen wird das jeweilige Grundhonorar linear abgeleitet. Ab 10,0 Mio. € auf Einzelangebot.

Hinweis: Preisbasis ist die aktuell gültige Mehrwertsteuer. Alle Angaben gelten in Verbindung mit dem Produktdatenblatt, Auftragsformular Wertermittlung Immobilien 01/2025 sowie den AGB der ImmoInvest24 GmbH.

Für Anfragen zu Auftragspaketen ab mind. 3 Immobilien sowie zu Spezialimmobilien erstellen wir gern ein Einzelangebot. Kontakt: [email protected]

Häufige Fragen

FAQ: Sachverständiger

Was ist ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger?+

Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger hat seine Fachkompetenz in der Immobilienbewertung durch eine unabhängige Prüfung bei der DEKRA nachgewiesen. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt Sachkunde, Unabhängigkeit und regelmäßige Fortbildung.

Wann brauche ich einen Sachverständigen für meine Immobilie?+

Ein Sachverständigengutachten ist empfehlenswert bei: Erbschaft und Erbengemeinschaft, Scheidung und Zugewinnausgleich, steuerlichen Fragen (Erbschaftssteuer, AfA), gerichtlichen Auseinandersetzungen, Kauf oder Verkauf hochwertiger Immobilien, sowie bei Restnutzungsdauer-Gutachten für Steuervorteile.

Was kostet ein Sachverständigengutachten?+

Die Kosten hängen vom Gutachtentyp und der Komplexität ab. Ein Kurzgutachten kostet 500–1.200 Euro, ein Verkehrswertgutachten 1.500–3.500 Euro. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten liegt bei 800–1.500 Euro. Die Investition rechnet sich oft durch höhere Verkaufspreise oder Steuerersparnisse.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?+

Ja, Gutachten eines DEKRA-zertifizierten Sachverständigen werden von Finanzämtern, Gerichten und Banken anerkannt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 garantiert die fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters.

Sachverständiger in Ihrer Stadt

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Lassen Sie sich unverbindlich beraten, welches Gutachten für Ihren Anlass das richtige ist. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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