Erbschaft

Erbengemeinschaft auflösen – So geht's

Ajmal Jaweed29. Januar 2026Aktualisiert: Februar 20269 Min. Lesezeit

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Was zunächst fair klingt, kann schnell zur Belastung werden – besonders bei Immobilien. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Gemeinschaft auflösen können.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Alle Erben werden gemeinschaftlich Eigentümer des gesamten Nachlasses – niemand kann über einzelne Gegenstände allein verfügen.

Wichtig: Jede Entscheidung über die Immobilie erfordert Einstimmigkeit aller Erben – auch Reparaturen oder Vermietung.

Typische Probleme

  • Unterschiedliche Interessen: Einer will verkaufen, einer behalten
  • Uneinigkeit über den Wert: Jeder schätzt die Immobilie anders ein
  • Laufende Kosten: Wer zahlt Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen?
  • Emotionale Bindung: Kindheitserinnerungen vs. wirtschaftliche Vernünft
  • Kommunikationsprobleme: Zerstrittene Familien, weite Entfernungen

Lösungswege

1. Einvernehmlicher Verkauf

Alle Erben einigen sich auf den Verkauf. Der Erlös wird nach Erbquoten aufgeteilt. Die beste Lösung für alle.

2. Übernahme durch einen Erben

Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen entsprechend ihrer Erbquote aus.

3. Erbteilsverkauf

Ein Erbe verkauft seinen Anteil an einen Miterben oder Dritten. Miterben haben ein Vorkaufsrecht.

4. Teilungsversteigerung

Letztes Mittel: Gerichtliche Versteigerung. Oft mit erheblichen Wertverlusten verbunden.

Miterben auszahlen

Für die Auszahlung ist eine professionelle Immobilienbewertung entscheidend. Der Verkehrswert bildet die Grundlage für faire Verhandlungen. Beispiel:

ErbeErbquoteAuszahlung (bei 400.000€)
Kind 1 (übernimmt)50%Zahlt 200.000€ an Geschwister
Kind 225%Erhält 100.000€
Kind 325%Erhält 100.000€

Teilungsversteigerung vermeiden

Die Teilungsversteigerung ist das letzte Mittel und sollte vermieden werden:

  • Erlös liegt oft 20-30% unter dem Marktwert
  • Hohe Gerichts- und Gutachterkosten
  • Verfahren dauert 6-12 Monate
  • Zerstört oft endgültig familiäre Beziehungen

Praktische Tipps

  • Früh handeln: Je länger die Situation dauert, desto verhärteter die Fronten
  • Neutralen Gutachter: Professionelle Bewertung schafft Fakten
  • Mediator einschalten: Bei Konflikten kann ein neutraler Dritter helfen
  • Schriftlich fixieren: Alle Vereinbarungen dokumentieren

Fazit

Eine Erbengemeinschaft aufzulösen erfordert Geduld und Kompromissbereitschaft. Eine professionelle Immobilienbewertung ist der Schlüssel zu fairen Verhandlungen. Handeln Sie früh, um teure und zerstörerische Teilungsversteigerungen zu vermeiden.

Über den Autor

Ajmal Jaweed – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ajmal Jaweed

DEKRA zertifiziert

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.

DEKRA Sachverständiger D2

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Häufig gestellte Fragen

Wie löse ich eine Erbengemeinschaft bei Immobilien auf?
Durch einvernehmlichen Verkauf, Auszahlung der Miterben, Realteilung oder als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung. Eine professionelle Bewertung schafft eine faire Verhandlungsbasis.
Kann ein Miterbe den Verkauf der Immobilie blockieren?
Ja, für den freihändigen Verkauf müssen alle Miterben zustimmen. Verweigert ein Miterbe, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden – diese erzielt aber oft niedrigere Preise.
Was kostet eine Teilungsversteigerung?
Gerichtskosten, Gutachterkosten und ggf. Anwaltskosten summieren sich auf 5.000-15.000 €. Zudem liegt der Erlös oft 20-30% unter dem Marktwert. Ein einvernehmlicher Verkauf ist fast immer günstiger.