Scheidung

Zugewinnausgleich bei Immobilien

Ajmal Jaweed29. Januar 2026Aktualisiert: Februar 20268 Min. Lesezeit

Bei einer Scheidung muss das während der Ehe erworbene Vermögen ausgeglichen werden. Die Immobilie ist dabei oft der größte Vermögenswert – und die Bewertung entscheidend für einen fairen Ausgleich.

Grundlagen Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich vergleicht das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.

Formel: Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz.

Berechnung bei Immobilien

Bei Immobilien wird die Wertsteigerung während der Ehe berücksichtigt:

ZeitpunktWertBedeutung
Heirat (2010)250.000€Anfangsvermögen
Scheidung (2026)400.000€Endvermögen
Wertsteigerung150.000€Zugewinn (zu teilen)

Immobilienbewertung

Für den Zugewinnausgleich ist der Verkehrswert zum Stichtag der Scheidung maßgeblich. Eine professionelle Bewertung ist entscheidend:

  • Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags
  • Verkehrswert: Preis, der am Markt erzielt werden könnte
  • Sachverständiger: Neutraler Gutachter für faire Bewertung
  • Restschuld: Wird vom Wert abgezogen

Sonderfälle

Immobilie vor der Ehe

Der Wert bei Heirat zählt zum Anfangsvermögen. Nur die Wertsteigerung während der Ehe wird geteilt.

Geerbte Immobilie

Erbschaften werden dem Anfangsvermögen zugerechnet – nur die Wertsteigerung zählt.

Gemeinsamer Kredit

Beide Partner haften weiterhin. Die Bank muss einer Entlassung zustimmen.

Renovierungen

Investitionen während der Ehe erhöhen den Zugewinn beider Partner.

Ihre Optionen

  • Verkauf: Erlös wird nach Abzug der Restschuld geteilt
  • Übernahme: Ein Partner übernimmt und zahlt den anderen aus
  • Weiterhin gemeinsam: Selten sinnvoll, aber möglich

Fazit

Der Zugewinnausgleich bei Immobilien ist komplex. Eine professionelle Bewertung durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen schafft die Grundlage für faire Verhandlungen und vermeidet langwierige Streitigkeiten.

Über den Autor

Ajmal Jaweed – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ajmal Jaweed

DEKRA zertifiziert

Geschäftsführer der ImmoInvest24 GmbH & DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Ajmal Jaweed verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet. Als DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung (Stufe D2) verbindet er fundierte Marktkenntnisse mit zertifizierter Bewertungskompetenz.

DEKRA Sachverständiger D2

14+ Jahre Immobilienerfahrung

Spezialist Rhein-Main-Gebiet

Wertermittlung & Verkauf

ImmobilienbewertungErbimmobilienScheidungsimmobilienRestnutzungsdauer

Haben Sie Fragen?

Unsere Experten beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Zugewinnausgleich bei Immobilien berechnet?
Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner. Wer mehr Zugewinn hat, muss die Hälfte der Differenz ausgleichen. Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den aktuellen Immobilienwert.
Muss ich mein Haus bei Zugewinnausgleich verkaufen?
Nicht zwingend. Sie können den Ausgleichsbetrag auch aus anderen Mitteln zahlen, einen Kredit aufnehmen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Der Verkauf ist nur eine von mehreren Optionen.
Zählt eine geerbte Immobilie zum Zugewinn?
Nein, Erbschaften und Schenkungen zählen zum Anfangsvermögen und sind vom Zugewinnausgleich ausgenommen. Allerdings zählt eine Wertsteigerung der geerbten Immobilie während der Ehe zum Zugewinn.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Einige Cookies sind notwendig für den Betrieb der Website, während andere uns helfen, die Website zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.